In Erlangen-Höchstadt wurden jetzt die Leistungen an Flüchtlinge um nahezu 40,- € monatlich gekürzt (Leistungsbescheid für Mai 2016).
Warum? Weil ehrenamtliche Helfer und Spender in einer Flüchtlingsunterkunft ein kostenlos nutzbares WLAN zur Verfügung gestellt haben.
Wohlgemerkt – der Staat hat weder zur Bereitstellung beigetragen, noch irgendwelche Kosten übernommen.
In der uns vorliegenden Begründung des Bescheides vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt heißt es: „Werden der Unterkunft vor Ort als solcher Spenden zur Verfügung gestellt, werden diese für die staatliche Gewährung der Sachleistungen durch die jeweilige Einrichtung herangezogen.“
Und im Falle einer Sachleistung entfällt die ersatzweise zu leistende Geldleistung.
Der Fall hat bereits zu einer Welle von Protesten geführt. Sollte es bei dem Abzug bleiben, der insgesamt fraglich, in seiner Höhe aber geradezu absurd ist, werden die Helfer und Spender den zur Verfügung gestellten WLAN-Zugang wohl wieder abschalten. Zahlreiche Einsprüche gegen die Bescheide werden erwartet, die geprüft werden müssen. Klagen gegen die Bescheide sind zu erwarten. Selbst wenn der Abzug einer juristischen Prüfung stand halten würde, wäre er hinfällig, sobald die Helfer ihr WLAN wieder deaktivieren, was sie jederzeit tun können, und was andernorts bereits geschehen ist. Neue Bescheide ohne Abzug sind dann erforderlich. Ein immenser bürokratischer und juristischer Aufwand, der mit Sicherheit mehr kosten wird, als das Geld, das sich der Staat an den Flüchtlingen sparen kann. Aus unserer Sicht erfreulich ist, dass nicht alle regional zuständigen Beamten der Aufforderung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales nachkommen, einen solchen Abzug vorzunehmen und regional auf höchster Ebene versucht wird solche Abzüge zu vermeiden.
Wir sind besorgt, dass obige Regelung auch bei anderen Leistungen Ehrenamtlicher zu Abzügen führen könnte. Werden einer Einrichtung (dem Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen, der Bezirksregierung, der Stadt, der AWO etc.) z. B. Sportgeräte, Fahrräder, Lebensmittel oder andere Spenden zur Verteilung an die Flüchtlinge übergeben, dann könnte es geschehen, dass dies als Sachleistung bewertet und die entsprechende Geldleistung gekürzt wird.
Als Konsequenz sollten Helfer genau prüfen, inwieweit ihre Hilfe vor Ort in der Unterkunft bereit gestellt wird, denn in diesem Fall könnte sie zu einem Abzug bei den Geldleistungen für die Flüchtlinge führen. Das könnte nicht nur bei der Bereitstellung eines WLAN, sondern z.B. auch bei der Verteilung von Kleiderspenden in den Einrichtungen der Fall sein oder sogar, wenn Lebensmittel oder andere Sachleistungen wie Sportgeräte oder Fahrräder der Unterkunft überlassen werden.
Wir Helfer im Helferkreis Eibach-Maiach werden darauf achten, dass unsere Hilfe in einer Art und Weise erbracht wird, dass sie absehbar nicht zu einem Abzug bei den Geldleistungen an Flüchtlinge führen wird.
Wir sind uns darin einig, dass wir diesen Abzug nicht für angemessen halten, wobei die Emotionen und Interpretationen verschiedener Helfer naturgemäß verschieden ausfallen.
Weitere Informationen zum aktuellen Fall finden Sie auf der Webseite der Flüchtlingsinitiative Eckental e.V.