Personen mit Auszugsgenehmigung dürfen die Einrichtungen verlassen und sich selbst eine Wohnung suchen. Dies ist oft wegen unzureichender Deutschkenntnisse und mangelndem Vertrauen der Vermieter sehr schwierig.
Flüchtlinge sind mit einer einfachen Wohnung zufrieden, erwarten keinen Komfort und freuen sich einfach, wenn sie in „eigenen“ vier Wänden leben dürfen.
Haben Sie Vertrauen und geben Sie den Menschen eine Chance!
Vermieter können mit Übernahme der Mietkosten durch das Sozialamt rechnen (siehe nachfolgende Tabelle)
Angemessene Kosten für die Unterkunft
Anzahl der Personen in der Wohnung |
angemessene Wohnungsgröße (Richtwert) | Bruttokaltmiete* |
1 Person | 50 m² | 374 € |
2 Personen | 65 m² | 472 € |
3 Personen | 75 m² | 548 € |
4 Personen | 90 m² | 656 € |
5 Personen | 105 m² | 763 € |
für jede weitere Person | + 15 m² | + 110 € |
*Bruttokaltmiete = Grundmiete + Nebenkosten (z. B. Kosten für Müllabfuhr, Wasserversorgung, Hausmeister etc.); Kosten für Heizung und Strom gehören in der Regel nicht zu den Nebenkosten.